Das Kommen, Sein und Gehen feiern
Die Kirche ist der Ort, an dem die großen Dinge des Lebens festlich begangen werden.
In Freude und Leid sind wir für Sie da und geben Ihnen die Möglichkeit, miteinander zu feiern, sich zu erinnern, zu trauern und um den Segen Gottes für Ihr Leben und das Ihrer Lieben zu beten.
Eintritt
Grundsätzlich wird ein Mensch Mitglied der evangelischen Kirche durch die Taufe. Nun kann es aber sein, dass Sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) Mitglied der evangelischen Kirche sind und es gern (wieder) werden möchten.
Grundsätzlich wird ein Mensch Mitglied der evangelischen Kirche durch die Taufe. Nun kann es aber sein, dass Sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) Mitglied der evangelischen Kirche sind und es gern (wieder) werden möchten.
Wiedereintritt
Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten wieder eintreten.
Wenn sie nun nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten, ist das kein Problem!
Ihr zuständiger Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin wird Sie sicher gern wieder in die Kirche aufnehmen. Der Wiederaufnahme geht ein Gespräch voraus. Die Aufnahme selbst kann dann in einem Gottesdienst oder ohne Zeremonie durchgeführt werden.
Zu einem Wiedereintritt werden die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Wenn Sie gern von einem anderen Pfarrer oder einer anderen Pfarrerin aufgenommen werden möchten, ist das auch kein Problem. Selbst am Urlaubsort – sofern er im Bereich der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) ist – kann der Pfarrer oder die Pfarrerin Sie in die Kirche aufnehmen. Sie sind auch dann Mitglied unserer Gemeinde Walsum-Aldenrade.
Eine weitere Möglichkeit, wieder in die evangelische Kirche einzutreten bieten Kircheneintrittsstellen, die in verschiedenen Städten eingerichtet sind. Eine Liste dieser Stellen finden Sie unter www.EkiR.de.
Es bleibt: Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Andere christliche Kirchen
Sie gehörten einer anderen christlichen Kirche an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten.
In diesem Fall gelten für Sie die gleichen Schritte für eine Person, die aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist. Wenden Sie sich an einen Pfarrer oder eine Pfarrerin. In einem Gespräch wird Ihnen gern erklärt, was denn nun das „typisch evangelische“ ist und die Aufnahme kann stattfinden.
Auch hier benötigen Sie die entsprechenden Austrittsbescheinigungen.
Eine Frage, die sich viele stellen, ist die, ob man denn noch einmal getauft werden muss. Die Antwort ist: NEIN.
Denn die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt.
Es gilt auch hier: Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Keine Konfessionszugehörigkeit
Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden.
Sie sind durch einen Besuch in der Gemeinde, durch Gespräche, durch das Nachdenken über biblische Texte, durch familiäre oder freundschaftliche Bindungen, durch berufliche Zusammenhänge oder anderes dazu motiviert, Mitglied in unserer Gemeinde zu werden.
In diesem Fall gilt für Sie, dass die Aufnahme in der evangelischen Kirche durch die Taufe (siehe dort) geschieht.
Der Taufe geht eine kurze Unterweisung voraus. Ihr zuständiger Pfarrer oder Ihre zuständige Pfarrerin gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie diese Unterweisung im Einzelnen gestalten können.
Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie gehören dann zu uns und
haben als Mitglied der Kirche auch verscheiden rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen oder sich an Wahlen des Presbyteriums zu beteiligen.
Umgemeindung
Jedes Kirchenmitglied gehört einer Kirchengemeinde an, in der Regel ist dies die Gemeinde am Wohnsitz. Hat man nun aber eine engere Bindung zu einer bestimmten Kirchengemeinde, ist es möglich, sich dieser Gemeinde anzuschließen (umgemeinden).
Dafür muss ein Antrag ausgefüllt werden und an das Gemeindebüro der Gemeinde geschickt werden (per Post oder Mail), in der Sie sich anmelden wollen.
Beachten Sie, dass Sie bei jedem Umzug (außerhalb der Gemeinde) diese Umgemeindung erneut gestellt werden muss.
Gerne stehen Ihnen bei Fragen unsere Pfarrerin oder unser Pfarrer zur Verfügung.